1. Definitionen: In dieser Lizenz gelten die folgenden Definitionen:
1.1 Rechnung: Eine über diese Website bereitgestellte, computererstellte,
herunterladbare und druckbare Rechnung, die die Namen des Lizenzgebers und
des Lizenznehmers, die erworbene Lizenz, das lizenzierte Material sowie den
entsprechenden Preis ausweist.
1.2 Lizenziertes Material: Jedes Image oder Videomaterial, das digital,
elektronisch oder auf andere Weise erzeugt wurde, einschließlich – aber nicht
beschränkt auf – originale digitale Dateien oder deren Vervielfältigungen.
1.3 Lizenznehmer: Die in der betreffenden Rechnung als „Lizenznehmer“
bezeichnete Person oder juristische Person, der die Rechte am lizenzierten
Material gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
1.4 Lizenzgeber: Die in der Rechnung als „Lizenzgeber“ aufgeführte
natürliche oder juristische Person, die die Rechte am lizenzierten Material
gemäß dieser Vereinbarung einräumt. Zur Vermeidung von Missverständnissen:
Photo and Crochet gilt unter keinen Umständen als Lizenzgeber.
1.5 Reproduktion und Reproduzieren: Jede Form der Vervielfältigung,
Kopie oder Veröffentlichung des gesamten oder eines Teils des lizenzierten
Materials, über jedes Medium und mit beliebigen Mitteln, sowie jede Verfremdung,
Bearbeitung oder sonstige Manipulation und die Erstellung abgeleiteter Werke
auf Grundlage des lizenzierten Materials.
1.6 Angemessene Nennung: Der Name des Lizenzgebers oder die in der
Rechnung angegebene Quellenangabe muss in unmittelbarer Nähe des lizenzierten
Materials in der zugehörigen Bildunterschrift erscheinen. Wenn in der Rechnung
keine Angabe gemacht wurde, gilt „Bild von 'Name des Lizenzgebers'“
als angemessene Nennung.
2. Rechteeinräumung und Einschränkungen
2.1 Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen
gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares
und nicht unterlizenzierbares kommerzielles Nutzungsrecht an dem in der Rechnung
bezeichneten lizenzierten Material – ausschließlich in dem ausdrücklich in dieser
Vereinbarung genannten Umfang. Die Ausübung dieses Rechts durch Subunternehmer
des Lizenznehmers ist zulässig, sofern diese sich zur Einhaltung der Bedingungen
dieser Vereinbarung verpflichten.
2.2 Die Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt auf ein einzelnes
Projekt beschränkt, bei dem das lizenzierte Material weder als alleiniges noch als
hauptsächliches Motiv verwendet wird. Die Verwendung als dekorativer Druck auf
Accessoires wie Tassen, Kissen oder Taschen ist zulässig, sofern das lizenzierte
Material nicht das Hauptmotiv darstellt. Es ist ausdrücklich untersagt, das
lizenzierte Material in Form von Drucken, Postern oder ähnlichen Produkten zu
vervielfältigen oder zu vertreiben, wenn es dabei das alleinige oder zentrale
Gestaltungselement ist.
2.3 Die pornografische, verleumderische oder anderweitig rechtswidrige
Nutzung des lizenzierten Materials ist ausdrücklich untersagt.
2.4 Das lizenzierte Material darf nicht in ein Logo, eine Marke oder
ein Dienstleistungszeichen aufgenommen oder als Bestandteil davon verwendet werden.
2.5 Das lizenzierte Material darf nicht unter Missachtung von
Nutzungseinschränkungen verwendet werden, die dem Lizenznehmer vor oder bei der
Lieferung des lizenzierten Materials mitgeteilt wurden. Solche Einschränkungen
können in der Beschreibung auf der Website, in der Rechnung oder in sonstigen
Mitteilungen des Lizenzgebers enthalten sein.
2.6 Nach angemessener vorheriger Ankündigung ist der Lizenzgeber
berechtigt, Einsicht in alle Aufzeichnungen, Abrechnungen und Bücher zu nehmen,
die sich auf die Reproduktion des lizenzierten Materials beziehen, um die
vertragsgemäße Nutzung gemäß dieser Vereinbarung zu überprüfen.
3. Urheberrecht: Durch die Erteilung der Lizenz gemäß dieser Vereinbarung
gehen weder Eigentum noch Urheberrechte am lizenzierten Material auf den Lizenznehmer
über. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt, werden keine
weiteren Rechte oder Lizenzen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – eingeräumt.
4. Releases: Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer, sofern ein
Model-Release und/oder ein Property-Release für das lizenzierte Material vorliegt,
entweder im Rahmen der Angaben zum Release-Status auf dieser Website, in der
Rechnung oder auf anderem Wege. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht, so wurde kein
entsprechendes Model- oder Property-Release eingeholt.
Sofern der Lizenznehmer nicht ausdrücklich darüber informiert wurde, gewährt
der Lizenzgeber keinerlei Rechte und übernimmt keine Gewährleistung in Bezug auf
die Verwendung von Namen, Personen, Marken, Ausstattung (Trade Dress), eingetragenen,
nicht eingetragenen oder urheberrechtlich geschützten Designs oder Kunstwerken oder
architektonischen Darstellungen, die im lizenzierten Material abgebildet sind.
Ist das lizenzierte Material nicht „released“, liegt es in der alleinigen
Verantwortung des Lizenznehmers festzustellen, ob im Zusammenhang mit der
beabsichtigten Nutzung ein Release erforderlich ist. Der Lizenznehmer erkennt an,
dass einige Rechtsordnungen rechtlichen Schutz gegen die kommerzielle Nutzung des
Bildnisses, der Ähnlichkeit oder des Eigentums einer Person ohne deren Zustimmung
gewähren.
Der Lizenzgeber gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen darüber ab,
ob zusätzliche Gebühren oder Zahlungen an abgebildete Modelle gemäß den Vorgaben
einer geltenden Gewerkschaft anfallen können. Der Lizenznehmer ist allein
verantwortlich für die Abwicklung etwaiger solcher Zahlungen an die jeweilige
Gewerkschaft.
Beide Parteien erkennen ferner an und erklären sich damit einverstanden,
dass weder die Eigentümer noch die Betreiber der Website irgendwelche Zusicherungen
oder Gewährleistungen in Bezug auf das lizenzierte Material abgegeben haben.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Der Lizenzgeber sichert zu und gewährleistet::
a) Er verfügt über alle erforderlichen Rechte und Befugnisse, um diese
Vereinbarung abzuschließen und zu erfüllen.
b) Das lizenzierte Material war zum Zeitpunkt des Hochladens virenfrei
und entspricht in Qualität, Größe und Auflösung den auf dieser Website
angegebenen Informationen. Für Unterbrechungen beim Download und etwaige
Qualitätsverluste infolge digitaler Übertragung wird keine Gewähr
übernommen.
c) Das Material wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ohne
vorsätzlich oder wissentlich Urheberpersönlichkeitsrechte, Markenrechte,
andere geistige Eigentumsrechte oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
5.2 Es werden keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien
oder Gewährleistungen in Bezug auf das lizenzierte Material übernommen, insbesondere
keine stillschweigenden Gewährleistungen hinsichtlich der Marktgängigkeit oder der
Eignung für einen bestimmten Zweck.
Der Lizenzgeber haftet gegenüber dem Lizenznehmer oder Dritten nicht für allgemeine,
besondere, indirekte, mittelbare oder beiläufig entstandene Schäden,
Strafschadensersatz, entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden, Kosten oder Verluste,
die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des lizenzierten Materials
entstehen, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Schäden, Kosten oder
Verluste hingewiesen wurde.
Die maximale Haftung des Lizenzgebers im Zusammenhang mit der Nutzung oder der
Unmöglichkeit der Nutzung des lizenzierten Materials – gleich aus welchem Rechtsgrund,
sei es vertraglich, aus unerlaubter Handlung oder anderweitig – ist auf den vom
Lizenznehmer für das lizenzierte Material gezahlten Betrag beschränkt.
5.3 Die vom Lizenzgeber in dieser Vereinbarung abgegebenen Zusicherungen und
Gewährleistungen gelten ausschließlich für das lizenzierte Material, wie es vom
Lizenzgeber beschrieben und über diese Website heruntergeladen wurde. Diese
verlieren ihre Gültigkeit, wenn das lizenzierte Material vom Lizenznehmer in einer
Weise verwendet wird, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet
ist, oder wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt.
6. Freistellung
6.1 Vorausgesetzt, das lizenzierte Material wird ausschließlich im Einklang
mit dieser Vereinbarung genutzt und der Lizenznehmer verstößt nicht anderweitig
gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, so wird vereinbart, dass die Haftung
des Lizenzgebers für Ansprüche oder rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der
Nutzung des lizenzierten Materials, die auf eine Verletzung der in Abschnitt 5
gewährten Zusicherungen gestützt werden, auf maximal das Zweifache des für die
Lizenz gezahlten Preises beschränkt ist.
6.2 Sofern für das lizenzierte Material keine Model- oder Property-Releases
vom Lizenzgeber eingeholt wurden oder die Nutzung durch den Lizenznehmer nicht durch
diese Vereinbarung autorisiert ist, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den
Lizenzgeber sowie dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundene
Unternehmen und deren jeweilige Organe, Geschäftsführer, Angestellte und sonstige
Mitarbeiter von sämtlichen Schäden, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Kosten
(einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen, zu
verteidigen und schadlos zu halten, sofern und soweit solche Ansprüche, Klagen
oder Verfahren im Zusammenhang mit der tatsächlichen oder angedrohten Nutzung des
lizenzierten Materials durch den Lizenznehmer stehen und sich auf das Fehlen
entsprechender Freigaben oder eine unzulässige Nutzung stützen.
7. Mitteilung und Verteidigung: Die Partei, die gemäß Abschnitt 6 eine
Freistellung verlangt, hat die andere Partei unverzüglich über einen entsprechenden
Anspruch zu informieren. Nach Wahl der freistellenden Partei kann diese die
Abwicklung, Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs oder Rechtsstreits
übernehmen. In diesem Fall ist die freizustellende Partei verpflichtet, in
angemessenem Umfang bei der Verteidigung mitzuwirken. Die freizustellende Partei
ist berechtigt, auf eigene Kosten und mit einem selbst gewählten Rechtsbeistand an
dem Verfahren teilzunehmen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwaltsgebühren
oder andere Kosten, die der anderen Partei vor der Mitteilung des
Freistellungsanspruchs entstanden sind.
8. Pflichten der Parteien: Sobald der Lizenznehmer vom Lizenzgeber
benachrichtigt wird oder Kenntnis davon erlangt, dass ein lizenziertes Material
Gegenstand einer angedrohten oder tatsächlichen Rechtsverletzungsbehauptung, einer
Verletzung von Rechten Dritter oder eines sonstigen Anspruchs ist, für den der
Lizenzgeber nach dieser Vereinbarung haftbar gemacht werden könnte, oder falls der
Lizenzgeber das lizenzierte Material aus berechtigten Gründen zurückzieht, ist der
Lizenznehmer verpflichtet, das betroffene Material auf eigene Kosten aus sämtlichen
physischen und elektronischen Systemen und Speichermedien zu entfernen und eine
zukünftige Nutzung nach Möglichkeit einzustellen. Der Lizenzgeber stellt dem
Lizenznehmer nach eigenem, nach kaufmännischem Ermessen ausgeübtem Ermessen
vergleichbares lizenziertes Material kostenlos zur Verfügung, wobei die übrigen
Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin Anwendung finden.
9. Elektronische Speicherung: Für sämtliches lizenziertes Material, das dem
Lizenznehmer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, ist dieser
verpflichtet, das Urheberrechtszeichen, den Namen des Lizenzgebers sowie die
Bildnummer oder eine andere dem Material zugewiesene Identifikationsnummer,
soweit in der elektronischen Datei enthalten, beizubehalten. Der Lizenznehmer darf
keine zusätzlichen hochauflösenden Kopien des lizenzierten Materials anfertigen und
ist verpflichtet, durch geeignete technische Maßnahmen, insbesondere durch eine
leistungsfähige Firewall, einen unbefugten Zugriff Dritter auf das Material zu
verhindern. Ungeachtet dessen ist es dem Lizenznehmer gestattet, eine (1)
hochauflösende Sicherungskopie ausschließlich zu Sicherheitszwecken anzufertigen.
Nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung dieser Vereinbarung ist der Lizenznehmer
verpflichtet, das lizenzierte Material einschließlich etwaiger Sicherungskopien
unverzüglich von seinen Systemen und Speichermedien zu löschen und sicherzustellen,
dass auch etwaige Subunternehmer dies entsprechend vornehmen.
10. Zustand des Materials: Das lizenzierte Material wird in dem Zustand
bereitgestellt, wie es auf der Website dargestellt und beschrieben ist. Insbesondere
können bestimmte Unterwasseraufnahmen, die bei eingeschränkter Sicht oder schlechten
Lichtverhältnissen entstanden sind, ausschließlich Demonstrations- oder
Erläuterungszwecken dienen und daher nicht die Anforderungen für eine hochwertige
Reproduktion erfüllen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sämtliches lizenziertes
Material vor der Weiterverarbeitung oder Reproduktion auf Eignung und etwaige Mängel
zu prüfen. Unbeschadet der Regelung in Abschnitt 5.1(b) haftet der Lizenzgeber weder
gegenüber dem Lizenznehmer noch gegenüber Dritten für Verluste oder Schäden – gleich
welcher Art –, die unmittelbar oder mittelbar aus einem behaupteten oder tatsächlichen
Mangel des lizenzierten Materials, seiner Beschreibung oder seiner Reproduktion
entstehen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Unzulässige Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Materials, die nicht
ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet ist oder gegen eine Bestimmung dieser
Vereinbarung verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt den
Lizenzgeber, alle ihm nach nationalem und internationalem Urheberrecht zur Verfügung
stehenden Rechte und Rechtsmittel geltend zu machen. Der Lizenznehmer haftet für
sämtliche daraus entstehenden Schäden, einschließlich etwaiger Ansprüche Dritter.
11.2 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dem
Recht der Republik Malta. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder
ihrer Durchsetzbarkeit ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren
beigelegt, das in Malta durchgeführt wird.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz
oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die betreffende Bestimmung gilt als in dem Umfang angepasst, der
erforderlich ist, um ihre Durchsetzbarkeit rechtlich zu ermöglichen, wobei die
ursprüngliche Absicht der Parteien weitestmöglich gewahrt bleibt.
11.4 Verzicht: Keine Handlung des Lizenzgebers, mit Ausnahme eines ausdrücklich
schriftlich erklärten Verzichts, darf als Verzicht auf eine Bestimmung dieser
Vereinbarung ausgelegt werden. Eine Verzögerung bei der Ausübung von Rechten oder
Rechtsmitteln durch den Lizenzgeber gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte oder
Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels
schließt eine weitere oder zukünftige Ausübung desselben oder eines anderen Rechts
oder Rechtsmittels nicht aus. Ein Verzicht in einem Einzelfall gilt nicht als Verzicht
für andere Fälle.
11.5 Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich der Rechnung und
der Beschreibung des lizenzierten Materials auf dieser Website, enthält sämtliche
Bedingungen des Lizenzvertrags. Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung sind
nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von bevollmächtigten Vertretern beider
Parteien unterzeichnet wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen
dieser Vereinbarung und den in der Rechnung, einer Bestellung oder sonstigen
Mitteilung des Lizenznehmers enthaltenen Bedingungen gelten ausschließlich die
Bestimmungen dieser
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Posted: 08.04.2025 19:45:05
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