Redaktionelle Lizenz mit Nennung des Fotografen 50 cents a pic
1. Definitionen: In dieser Lizenz gelten die folgenden Definitionen:
1.1 Rechnung: Eine über diese Website bereitgestellte, computererstellte,
herunterladbare und druckbare Rechnung, die die Namen des Lizenzgebers und
des Lizenznehmers, die erworbene Lizenz, das lizenzierte Material sowie den
entsprechenden Preis ausweist.
1.2 Lizenziertes Material: Jedes Image oder Videomaterial, das digital,
elektronisch oder auf andere Weise erzeugt wurde, einschließlich – aber nicht
beschränkt auf – originale digitale Dateien oder deren Vervielfältigungen.
1.3 Lizenznehmer: Die in der betreffenden Rechnung als „Lizenznehmer“
bezeichnete Person oder juristische Person, der die Rechte am lizenzierten
Material gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
1.4 Lizenzgeber: Die in der Rechnung als „Lizenzgeber“ aufgeführte
natürliche oder juristische Person, die die Rechte am lizenzierten Material
gemäß dieser Vereinbarung einräumt. Zur Vermeidung von Missverständnissen:
Photo and Crochet gilt unter keinen Umständen als Lizenzgeber.
1.5 Reproduktion und Reproduzieren: Jede Form der Vervielfältigung,
Kopie oder Veröffentlichung des gesamten oder eines Teils des lizenzierten
Materials, über jedes Medium und mit beliebigen Mitteln, sowie jede Verfremdung,
Bearbeitung oder sonstige Manipulation und die Erstellung abgeleiteter Werke
auf Grundlage des lizenzierten Materials.
1.6 Angemessene Nennung: Der Name des Lizenzgebers oder eine entsprechende
Quellenangabe laut Rechnung muss in unmittelbarer Nähe des lizenzierten Materials,
z. B. in der Bildunterschrift, erscheinen. Wenn keine konkrete Angabe in der Rechnung
gemacht wurde, gilt die Formulierung „Bild von ‚Name des Lizenzgebers‘“ als angemessene Nennung.
2. Rechteeinräumung und Einschränkungen
2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber
dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht
unterlizenzierbares redaktionelles Nutzungsrecht am lizenzierten Material unter der
Bedingung der angemessenen Nennung des Lizenzgebers, wie in der Rechnung angegeben
und in diesem Vertrag ausdrücklich beschrieben. Subunternehmer des Lizenznehmers
dürfen diese Rechte ausüben, sofern sie sich vertraglich zur Einhaltung der
Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichten.
2.2 Die Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt auf ein einzelnes Projekt
beschränkt, in dem das Material nicht das alleinige oder hauptsächliche Motiv oder der
Hauptinhalt ist. Das Material darf auch in gedruckter Form in redaktionellen
Veröffentlichungen, einschließlich kommerzieller Publikationen, verwendet werden,
sofern es nicht das alleinige oder hauptsächliche Thema der Veröffentlichung darstellt
und der Lizenzgeber ordnungsgemäß genannt wird.
2.3 Pornografische, verleumderische oder sonst wie rechtswidrige Nutzung des
lizenzierten Materials ist strikt untersagt.
2.4 Das lizenzierte Material darf nicht in ein Logo, eine Marke oder ein
Dienstleistungszeichen integriert oder als solches verwendet werden.
2.5 Das lizenzierte Material darf nicht entgegen einer dem Lizenznehmer vor
oder bei Lieferung des Materials mitgeteilten Einschränkung verwendet werden. Solche
Einschränkungen können in der Beschreibung des Materials auf der Website, in der
Rechnung oder in einer anderen Mitteilung des Lizenzgebers enthalten sein.
2.6 Nach angemessener Vorankündigung ist der Lizenzgeber berechtigt, Bücher,
Aufzeichnungen und Konten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Reproduktion oder
Verwendung des lizenzierten Materials einzusehen, um die Einhaltung dieser
Vereinbarung sicherzustellen.
3. Urheberrecht: Durch die Erteilung dieser Lizenz gehen weder
Eigentumsrechte noch Urheberrechte am lizenzierten Material auf den Lizenznehmer
über. Es werden ausschließlich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten
Rechte eingeräumt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rechte – weder
ausdrücklich noch stillschweigend – übertragen.
4. Freigaben: Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer, ob für das
lizenzierte Material eine Model- oder Eigentumsfreigabe vorliegt – entweder
in den Bildinformationen auf dieser Website, in der Rechnung oder durch andere
Mitteilung. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt als vereinbart, dass keine
Freigabe eingeholt wurde.
Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, gewährt der Lizenzgeber keine
Rechte und übernimmt keine Gewährleistungen in Bezug auf abgebildete Namen,
Personen, Marken, Markenzeichen, Produktdesigns, eingetragene oder nicht
eingetragene Werke der bildenden Kunst oder Architektur.
Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich dafür, festzustellen, ob eine
Freigabe für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist, insbesondere in
Rechtssystemen, die Schutzrechte in Bezug auf das Abbild, die Erscheinung oder
das Eigentum einer Person vorsehen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Garantie, ob zusätzliche
Gebühren oder Zahlungen an abgebildete Modelle gemäß den Anforderungen etwaiger
anwendbarer Kollektivverträge oder gewerkschaftlicher Bestimmungen fällig sind.
Diese Verantwortung liegt vollständig beim Lizenznehmer.
Beide Parteien erkennen ferner an, dass die Betreiber der Website keinerlei
Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf das lizenzierte Material abgegeben
haben.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Der Lizenzgeber sichert zu:
a) Er verfügt über alle erforderlichen Rechte und die rechtliche Befugnis,
diese Vereinbarung abzuschließen und zu erfüllen.
b) Das lizenzierte Material war zum Zeitpunkt des Hochladens virenfrei und
entspricht in Qualität, Größe und Auflösung den Angaben auf dieser Website.
Für Unterbrechungen beim Herunterladen oder etwaige Qualitätsverluste
aufgrund digitaler Übertragung wird keine Gewähr übernommen.
c) Das lizenzierte Material wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt,
ohne wissentlich oder vorsätzlich Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige
Schutzrechte Dritter zu verletzen.
5.2 Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keine weiteren ausdrücklichen
oder stillschweigenden Gewährleistungen, insbesondere keine Garantien hinsichtlich
der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber haftet
nicht für allgemeine, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden,
einschließlich entgangener Gewinne oder anderer Verluste, die sich aus der
Nutzung des Materials ergeben, selbst wenn auf solche Schäden hingewiesen wurde.
Die Haftung des Lizenzgebers ist in jedem Fall auf den vom Lizenznehmer gezahlten
Lizenzbetrag beschränkt.
5.3 Die in dieser Vereinbarung gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen
gelten ausschließlich für das lizenzierte Material, wie vom Lizenzgeber beschrieben
und über diese Website heruntergeladen. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn das
Material in einer Weise genutzt wird, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung
genehmigt ist, oder wenn der Lizenznehmer anderweitig gegen diese Vereinbarung
verstößt.
6. Freistellung
6.1 Sofern das lizenzierte Material ausschließlich im Einklang mit dieser
Vereinbarung verwendet wird und kein Vertragsverstoß durch den Lizenznehmer
vorliegt, wird vereinbart, dass die Haftung des Lizenzgebers bei Ansprüchen im
Zusammenhang mit den in Abschnitt 5 gegebenen Gewährleistungen auf das Zweifache
des vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreises beschränkt ist.
6.2 Sofern keine Model- oder Eigentumsfreigaben für das lizenzierte
Material vorliegen oder der Lizenznehmer das Material entgegen dieser
Vereinbarung verwendet, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber
sowie dessen Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen
und deren jeweilige Geschäftsführer, Vorstände, Mitarbeiter und Beauftragte
von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen
(einschließlich angemessener Anwaltskosten und Gerichtskosten) freizustellen
und schadlos zu halten, die sich aus tatsächlichen oder angedrohten
rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten
Materials durch den Lizenznehmer ergeben, soweit solche Ansprüche auf das
Fehlen einer Freigabe oder auf eine unzulässige Nutzung zurückzuführen sind.
7. Mitteilung und Verteidigung: Die Partei, die Freistellung gemäß
Abschnitt 6 verlangt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über
einen entsprechenden Anspruch oder ein rechtliches Verfahren informieren.
Die freistellende Partei ist berechtigt, die vollständige Kontrolle über
die Abwicklung, Beilegung oder Verteidigung eines solchen Anspruchs zu
übernehmen. Die freigestellte Partei ist verpflichtet, bei der Verteidigung
in angemessenem Umfang zu kooperieren. Die freigestellte Partei hat das Recht,
sich auf eigene Kosten durch einen Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu
lassen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwalts- oder sonstige
Kosten, die vor der ordnungsgemäßen Mitteilung des Freistellungsanspruchs
durch die andere Partei entstanden sind.
8. Pflichten der Parteien: Wird der Lizenznehmer von einem tatsächlichen
oder drohenden Rechtsverstoß in Bezug auf das lizenzierte Material in Kenntnis
gesetzt oder informiert der Lizenzgeber darüber, dass das lizenzierte Material
aus rechtlichen oder sonstigen berechtigten Gründen zurückgezogen wird, ist der
Lizenznehmer verpflichtet, das Material auf eigene Kosten unverzüglich aus seinen
physischen und elektronischen Systemen, Speichern und Archiven zu entfernen und
jegliche künftige Nutzung unverzüglich einzustellen. Der Lizenzgeber kann dem
Lizenznehmer auf eigene Kosten vergleichbares Ersatzmaterial zur Verfügung stellen,
wobei dieses Ersatzmaterial denselben Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
10. Zustand des Materials: Das lizenzierte Material ist in dem Zustand
verfügbar, wie es auf der Website angezeigt und beschrieben wird.
Insbesondere bei Unterwasseraufnahmen mit eingeschränkten Lichtverhältnissen
oder Sichtverhältnissen kann die Bildqualität beeinträchtigt sein; solche
Aufnahmen dienen hauptsächlich Demonstrations- oder Erläuterungszwecken und
sind möglicherweise nicht für Reproduktionszwecke geeignet.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das lizenzierte Material vor jeglicher
Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung eigenverantwortlich auf
technische und inhaltliche Eignung zu prüfen.
Unbeschadet der Bestimmung in Abschnitt 5.1(b) übernimmt der Lizenzgeber
keine Haftung für etwaige direkte oder indirekte Schäden, die dem
Lizenznehmer oder Dritten durch tatsächliche oder behauptete Mängel des
lizenzierten Materials oder seiner Beschriftung entstehen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Unzulässige Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Materials, die nicht
ausdrücklich in dieser Vereinbarung erlaubt ist oder gegen eine Bestimmung dieser
Vereinbarung verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Lizenzgeber ist
berechtigt, alle ihm nach geltendem Urheberrecht zustehenden Rechte und Rechtsmittel
geltend zu machen. Der Lizenznehmer haftet auch für Ansprüche Dritter, die aus einer
solchen unzulässigen Nutzung resultieren.
11.2 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht
von Malta. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen
einem verbindlichen Schiedsverfahren mit Sitz in Malta.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz
oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen gelten
als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger
Weise am nächsten kommen.
11.4 Verzicht: Ein Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ist nur wirksam,
wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ein Verzicht in einem Einzelfall gilt
nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte oder Rechtsmittel. Eine verzögerte Ausübung
eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
11.5 Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich der Rechnung und
der Bildbeschreibung auf dieser Website, enthält alle Vertragsbedingungen. Ergänzungen
oder Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden
Parteien unterzeichnet sind. Bei Abweichungen zwischen den Bedingungen dieser
Vereinbarung und denen in einer Rechnung, einem Bestellformular oder einer anderen
Mitteilung des Lizenznehmers gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser
Vereinbarung.
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Posted: 08.04.2025 19:45:05
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