1. Definitionen: In dieser Lizenz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1.1 Rechnung: Eine über diese Website bereitgestellte, computererstellte, herunterladbare und druckbare Rechnung, die die Namen des Lizenzgebers und des Lizenznehmers, die erworbene Lizenz, das lizenzierte Material sowie den entsprechenden Preis ausweist.
1.2 Lizenziertes Material: Jedes Image oder Videomaterial, das digital, elektronisch oder auf andere Weise erzeugt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Originaldateien oder Reproduktionen davon.
1.3 Lizenznehmer: Die in der entsprechenden Rechnung als „Lizenznehmer“ bezeichnete natürliche oder juristische Person, der die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
1.4 Lizenzgeber: Die in der Rechnung als „Lizenzgeber“ genannte natürliche oder juristische Person, die die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser Vereinbarung gewährt. Zur Klarstellung: In keinem Fall gilt „Photo and Crochet“ als Lizenzgeber.
1.5 Reproduktion und Reproduzieren: Jegliche Form der Vervielfältigung, Kopie oder Veröffentlichung des gesamten oder eines Teils des lizenzierten Materials, über jedes Medium und mit beliebigen Mitteln, einschließlich Verfremdung, Bearbeitung oder Erstellung abgeleiteter Werke („Derivate“) aus dem lizenzierten Material.
2. Rechteeinräumung und Einschränkungen
2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares redaktionelles Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des lizenzierten Materials, wie in der Rechnung angegeben und in dieser Vereinbarung ausdrücklich beschrieben. Subunternehmer des Lizenznehmers dürfen diese Rechte ausüben, sofern sie sich vertraglich zur Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung verpflichten.
2.2 Die Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt auf ein einzelnes Projekt beschränkt, in dem das Material nicht das alleinige oder hauptsächliche Motiv oder der Hauptinhalt ist. Das Material darf auch in gedruckter Form in redaktionellen Veröffentlichungen, einschließlich kommerzieller Publikationen, verwendet werden, sofern es nicht das Hauptthema der Veröffentlichung darstellt.
2.3 Pornografische, verleumderische oder sonst wie rechtswidrige Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt untersagt.
2.4 Das lizenzierte Material darf nicht in ein Logo, eine Marke oder ein Dienstleistungszeichen integriert oder als solches verwendet werden.
2.5 Das lizenzierte Material darf nicht entgegen einer dem Lizenznehmer vor oder bei Lieferung des Materials mitgeteilten Einschränkung verwendet werden. Solche Einschränkungen können in der Beschreibung des Materials auf der Website, in der Rechnung oder in einer anderen Mitteilung des Lizenzgebers enthalten sein.
2.6 Nach angemessener Vorankündigung ist der Lizenzgeber berechtigt, Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der Reproduktion oder Nutzung des lizenzierten Materials einzusehen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen.
3. Urheberrecht: Durch die Erteilung dieser Lizenz gehen weder Eigentumsrechte noch Urheberrechte am lizenzierten Material auf den Lizenznehmer über. Es werden ausschließlich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte eingeräumt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rechte – weder ausdrücklich noch stillschweigend – übertragen.
4. Freigaben: Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer, ob für das lizenzierte Material eine Model- oder Eigentumsfreigabe vorliegt – entweder in den Bildinformationen auf dieser Website, in der Rechnung oder durch andere Mitteilung. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt als vereinbart, dass keine Freigabe eingeholt wurde. Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, gewährt der Lizenzgeber keine Rechte und übernimmt keine Gewährleistungen in Bezug auf abgebildete Namen, Personen, Marken, Markenzeichen, Produktdesigns, eingetragene oder nicht eingetragene Werke der bildenden Kunst oder Architektur. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich dafür, festzustellen, ob eine Freigabe für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist, insbesondere in Rechtssystemen, die Schutzrechte in Bezug auf das Abbild, die Erscheinung oder das Eigentum einer Person vorsehen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Garantie dafür, ob zusätzliche Zahlungen oder Gebühren an abgebildete Modelle oder aufgrund gewerkschaftlicher Bestimmungen zu leisten sind. Diese Verantwortung liegt vollständig beim Lizenznehmer. Beide Parteien erkennen an, dass die Betreiber der Website keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das lizenzierte Material abgegeben haben.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Der Lizenzgeber sichert zu:
a) Er verfügt über alle erforderlichen Rechte und die rechtliche Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen und die hierin gewährten Rechte einzuräumen.
b) Das lizenzierte Material war zum Zeitpunkt des Hochladens virenfrei und entspricht in Qualität, Größe und Auflösung den auf dieser Website gemachten Angaben. Für Unterbrechungen oder Qualitätsverluste bei der digitalen Übertragung übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung.
c) Das lizenzierte Material wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ohne wissentlich oder vorsätzlich Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte, zu verletzen.
5.2 Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keinerlei weitere ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen, insbesondere keine Garantien hinsichtlich der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber haftet nicht für allgemeine, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden, entgangene Gewinne oder sonstige Verluste, die sich aus der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn er auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die maximale Haftung des Lizenzgebers ist auf den vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreis beschränkt.
5.3 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen gelten ausschließlich für das lizenzierte Material, wie vom Lizenzgeber beschrieben und über diese Website heruntergeladen. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Material vom Lizenznehmer in einer nicht ausdrücklich genehmigten Weise verwendet wird oder wenn der Lizenznehmer anderweitig gegen diese Vereinbarung verstößt.
6. Freistellung
6.1 Sofern das lizenzierte Material ausschließlich im Einklang mit dieser Vereinbarung verwendet wird und der Lizenznehmer keinen Vertragsbruch begeht, ist die Haftung des Lizenzgebers für Ansprüche oder rechtliche Verfahren, die auf eine Verletzung der in Abschnitt 5 gewährten Garantien zurückzuführen sind, auf das Zweifache des vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreises beschränkt.
6.2 Liegen keine Model- oder Eigentumsfreigaben für das lizenzierte Material vor oder nutzt der Lizenznehmer das Material entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber sowie dessen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und deren jeweilige Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter und Beauftragte von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus tatsächlichen oder angedrohten Klagen, Forderungen oder rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten Materials durch den Lizenznehmer ergeben, soweit solche Ansprüche auf das Fehlen einer Freigabe oder eine unzulässige Nutzung zurückzuführen sind.
7. Mitteilung und Verteidigung: Die Partei, die eine Freistellung gemäß Abschnitt 6 verlangt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über einen entsprechenden Anspruch oder ein rechtliches Verfahren informieren. Die freistellende Partei ist berechtigt, die vollständige Kontrolle über die Abwicklung, Beilegung oder Verteidigung eines solchen Anspruchs zu übernehmen. Die freigestellte Partei ist verpflichtet, bei der Verteidigung in angemessenem Umfang zu kooperieren. Die freigestellte Partei hat das Recht, sich auf eigene Kosten durch einen Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Die freistellende Partei haftet nicht für Anwalts- oder sonstige Kosten, die vor der ordnungsgemäßen Mitteilung des Anspruchs durch die freigestellte Partei entstanden sind.
8. Pflichten der Parteien: Wird der Lizenznehmer von einem tatsächlichen oder drohenden Rechtsverstoß in Bezug auf das lizenzierte Material in Kenntnis gesetzt oder informiert der Lizenzgeber darüber, dass das lizenzierte Material aus rechtlichen oder anderen berechtigten Gründen zurückgezogen wird, ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Material auf eigene Kosten unverzüglich aus allen physischen und elektronischen Systemen und Speichern zu entfernen und jegliche weitere Nutzung sofort einzustellen. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer vergleichbares Ersatzmaterial kostenlos zur Verfügung stellen, wobei dieses Ersatzmaterial den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
10. Zustand des Materials: Das lizenzierte Material wird in dem auf der Website dargestellten und beschriebenen Zustand bereitgestellt. Insbesondere bei Unterwasseraufnahmen mit eingeschränkten Sicht- oder Lichtverhältnissen kann die Bildqualität beeinträchtigt sein; solche Aufnahmen dienen in erster Linie Demonstrations- und Erläuterungszwecken und sind möglicherweise nicht für Reproduktionszwecke geeignet. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das lizenzierte Material vor jeder Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe eigenverantwortlich auf technische und inhaltliche Eignung zu prüfen. Unbeschadet der Bestimmung in Abschnitt 5.1(b) übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten durch tatsächliche oder behauptete Mängel am lizenzierten Material oder dessen Beschriftung oder infolge der Reproduktion entstehen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Unzulässige Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Materials, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung genehmigt ist oder gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Lizenzgeber ist berechtigt, alle ihm nach geltendem Urheberrecht zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend zu machen. Der Lizenznehmer haftet auch für Ansprüche Dritter, die sich aus einer solchen unzulässigen Nutzung ergeben.
11.2 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht von Malta. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren mit Sitz in Malta entschieden.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen gelten als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen.
11.4 Verzicht: Ein Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ein Verzicht in einem Einzelfall gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte oder Rechtsmittel. Eine verzögerte Ausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
11.5 Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich der Rechnung und der Bildbeschreibung auf dieser Website, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und anderen Dokumenten, einschließlich Rechnungen oder Bestellformularen des Lizenznehmers, gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung.