Redaktionelle Lizenz ohne Nennung des Fotografen 50 cents a pic
1. Definitionen: In dieser Lizenz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1.1 Rechnung: Eine über diese Website bereitgestellte, computererstellte,
herunterladbare und druckbare Rechnung, die die Namen des Lizenzgebers und
des Lizenznehmers, die erworbene Lizenz, das lizenzierte Material sowie den
entsprechenden Preis ausweist.
1.2 Lizenziertes Material: Jedes Image oder Videomaterial, das digital,
elektronisch oder auf andere Weise erzeugt wurde, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Originaldateien oder Reproduktionen davon.
1.3 Lizenznehmer: Die in der entsprechenden Rechnung als „Lizenznehmer“
bezeichnete natürliche oder juristische Person, der die Rechte am lizenzierten
Material gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
1.4 Lizenzgeber: Die in der Rechnung als „Lizenzgeber“ genannte natürliche
oder juristische Person, die die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser
Vereinbarung gewährt. Zur Klarstellung: In keinem Fall gilt „Photo and Crochet“
als Lizenzgeber.
1.5 Reproduktion und Reproduzieren: Jegliche Form der Vervielfältigung,
Kopie oder Veröffentlichung des gesamten oder eines Teils des lizenzierten
Materials, über jedes Medium und mit beliebigen Mitteln, einschließlich
Verfremdung, Bearbeitung oder Erstellung abgeleiteter Werke („Derivate“) aus dem
lizenzierten Material.
2. Rechteeinräumung und Einschränkungen
2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der
Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht
unterlizenzierbares redaktionelles Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des
lizenzierten Materials, wie in der Rechnung angegeben und in dieser Vereinbarung
ausdrücklich beschrieben. Subunternehmer des Lizenznehmers dürfen diese Rechte
ausüben, sofern sie sich vertraglich zur Einhaltung der Bedingungen dieser
Vereinbarung verpflichten.
2.2 Die Nutzung des lizenzierten Materials ist strikt auf ein einzelnes
Projekt beschränkt, in dem das Material nicht das alleinige oder hauptsächliche
Motiv oder der Hauptinhalt ist. Das Material darf auch in gedruckter Form in
redaktionellen Veröffentlichungen, einschließlich kommerzieller Publikationen,
verwendet werden, sofern es nicht das Hauptthema der Veröffentlichung darstellt.
2.3 Pornografische, verleumderische oder sonst wie rechtswidrige Nutzung
des lizenzierten Materials ist strikt untersagt.
2.4 Das lizenzierte Material darf nicht in ein Logo, eine Marke oder ein
Dienstleistungszeichen integriert oder als solches verwendet werden.
2.5 Das lizenzierte Material darf nicht entgegen einer dem Lizenznehmer
vor oder bei Lieferung des Materials mitgeteilten Einschränkung verwendet werden.
Solche Einschränkungen können in der Beschreibung des Materials auf der Website,
in der Rechnung oder in einer anderen Mitteilung des Lizenzgebers enthalten sein.
2.6 Nach angemessener Vorankündigung ist der Lizenzgeber berechtigt,
Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der
Reproduktion oder Nutzung des lizenzierten Materials einzusehen, um die Einhaltung
dieser Vereinbarung sicherzustellen.
3. Urheberrecht: Durch die Erteilung dieser Lizenz gehen weder Eigentumsrechte
noch Urheberrechte am lizenzierten Material auf den Lizenznehmer über. Es werden
ausschließlich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte eingeräumt.
Darüber hinaus werden keine weiteren Rechte – weder ausdrücklich noch stillschweigend
– übertragen.
4. Freigaben: Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer, ob für das
lizenzierte Material eine Model- oder Eigentumsfreigabe vorliegt – entweder in
den Bildinformationen auf dieser Website, in der Rechnung oder durch andere
Mitteilung. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt als vereinbart, dass keine
Freigabe eingeholt wurde.
Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, gewährt der Lizenzgeber keine Rechte
und übernimmt keine Gewährleistungen in Bezug auf abgebildete Namen, Personen,
Marken, Markenzeichen, Produktdesigns, eingetragene oder nicht eingetragene Werke
der bildenden Kunst oder Architektur.
Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich dafür, festzustellen, ob eine Freigabe
für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist, insbesondere in Rechtssystemen, die
Schutzrechte in Bezug auf das Abbild, die Erscheinung oder das Eigentum einer
Person vorsehen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Garantie dafür, ob zusätzliche
Zahlungen oder Gebühren an abgebildete Modelle oder aufgrund gewerkschaftlicher
Bestimmungen zu leisten sind. Diese Verantwortung liegt vollständig beim
Lizenznehmer.
Beide Parteien erkennen an, dass die Betreiber der Website keine Zusicherungen
oder Gewährleistungen in Bezug auf das lizenzierte Material abgegeben haben.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Der Lizenzgeber sichert zu:
a) Er verfügt über alle erforderlichen Rechte und die rechtliche Befugnis,
diese Vereinbarung abzuschließen und die hierin gewährten Rechte
einzuräumen.
b) Das lizenzierte Material war zum Zeitpunkt des Hochladens virenfrei
und entspricht in Qualität, Größe und Auflösung den auf dieser Website
gemachten Angaben. Für Unterbrechungen oder Qualitätsverluste bei der
digitalen Übertragung übernimmt der Lizenzgeber keine Gewährleistung.
c) Das lizenzierte Material wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt,
ohne wissentlich oder vorsätzlich Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte,
Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte, zu verletzen.
5.2 Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keinerlei weitere ausdrückliche
oder stillschweigende Gewährleistungen, insbesondere keine Garantien hinsichtlich der
Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber haftet nicht
für allgemeine, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden, entgangene Gewinne
oder sonstige Verluste, die sich aus der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben,
selbst wenn er auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Die maximale
Haftung des Lizenzgebers ist auf den vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreis
beschränkt.
5.3 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen
gelten ausschließlich für das lizenzierte Material, wie vom Lizenzgeber beschrieben
und über diese Website heruntergeladen. Sie verlieren ihre Gültigkeit, wenn das
Material vom Lizenznehmer in einer nicht ausdrücklich genehmigten Weise verwendet
wird oder wenn der Lizenznehmer anderweitig gegen diese Vereinbarung verstößt.
6. Freistellung
6.1 Sofern das lizenzierte Material ausschließlich im Einklang mit dieser
Vereinbarung verwendet wird und der Lizenznehmer keinen Vertragsbruch begeht, ist
die Haftung des Lizenzgebers für Ansprüche oder rechtliche Verfahren, die auf eine
Verletzung der in Abschnitt 5 gewährten Garantien zurückzuführen sind, auf das
Zweifache des vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreises beschränkt.
6.2 Liegen keine Model- oder Eigentumsfreigaben für das lizenzierte Material
vor oder nutzt der Lizenznehmer das Material entgegen den Bestimmungen dieser
Vereinbarung, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber sowie dessen
Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und deren
jeweilige Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter und Beauftragte von sämtlichen
Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten und Kosten (einschließlich
angemessener Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) freizustellen und schadlos zu
halten, die sich aus tatsächlichen oder angedrohten Klagen, Forderungen oder
rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten Materials
durch den Lizenznehmer ergeben, soweit solche Ansprüche auf das Fehlen einer
Freigabe oder eine unzulässige Nutzung zurückzuführen sind.
7. Mitteilung und Verteidigung: Die Partei, die eine Freistellung gemäß
Abschnitt 6 verlangt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über einen
entsprechenden Anspruch oder ein rechtliches Verfahren informieren. Die
freistellende Partei ist berechtigt, die vollständige Kontrolle über die
Abwicklung, Beilegung oder Verteidigung eines solchen Anspruchs zu übernehmen.
Die freigestellte Partei ist verpflichtet, bei der Verteidigung in angemessenem
Umfang zu kooperieren. Die freigestellte Partei hat das Recht, sich auf eigene
Kosten durch einen Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Die
freistellende Partei haftet nicht für Anwalts- oder sonstige Kosten, die vor
der ordnungsgemäßen Mitteilung des Anspruchs durch die freigestellte Partei
entstanden sind.
8. Pflichten der Parteien: Wird der Lizenznehmer von einem tatsächlichen
oder drohenden Rechtsverstoß in Bezug auf das lizenzierte Material in Kenntnis
gesetzt oder informiert der Lizenzgeber darüber, dass das lizenzierte Material
aus rechtlichen oder anderen berechtigten Gründen zurückgezogen wird, ist der
Lizenznehmer verpflichtet, das Material auf eigene Kosten unverzüglich aus allen
physischen und elektronischen Systemen und Speichern zu entfernen und jegliche
weitere Nutzung sofort einzustellen. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer
vergleichbares Ersatzmaterial kostenlos zur Verfügung stellen, wobei dieses
Ersatzmaterial den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
10. Zustand des Materials: Das lizenzierte Material wird in dem auf der
Website dargestellten und beschriebenen Zustand bereitgestellt. Insbesondere bei
Unterwasseraufnahmen mit eingeschränkten Sicht- oder Lichtverhältnissen kann die
Bildqualität beeinträchtigt sein; solche Aufnahmen dienen in erster Linie
Demonstrations- und Erläuterungszwecken und sind möglicherweise nicht für
Reproduktionszwecke geeignet.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das lizenzierte Material vor jeder
Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe eigenverantwortlich auf
technische und inhaltliche Eignung zu prüfen.
Unbeschadet der Bestimmung in Abschnitt 5.1(b) übernimmt der Lizenzgeber keine
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten
durch tatsächliche oder behauptete Mängel am lizenzierten Material oder dessen
Beschriftung oder infolge der Reproduktion entstehen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Unzulässige Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Materials, die
nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung genehmigt ist oder gegen eine
Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung
dar. Der Lizenzgeber ist berechtigt, alle ihm nach geltendem Urheberrecht
zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend zu machen. Der Lizenznehmer haftet
auch für Ansprüche Dritter, die sich aus einer solchen unzulässigen Nutzung
ergeben.
11.2 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich
dem Recht von Malta. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung ergeben, werden durch ein verbindliches
Schiedsverfahren mit Sitz in Malta entschieden.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung
ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein,
bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen
gelten als durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich
zulässiger Weise am nächsten kommen.
11.4 Verzicht: Ein Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ist nur
wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ein Verzicht in einem
Einzelfall gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte oder Rechtsmittel.
Eine verzögerte Ausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
11.5 Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich der
Rechnung und der Bildbeschreibung auf dieser Website, stellt die vollständige
Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Änderungen oder Ergänzungen sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet
sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung
und anderen Dokumenten, einschließlich Rechnungen oder Bestellformularen des
Lizenznehmers, gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung.
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Posted: 08.04.2025 19:45:05
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