1. Definitionen: In dieser Lizenz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1.1 Rechnung: Die computererstellte, herunterladbare und druckbare
Rechnung, die über diese Website bereitgestellt wird und Namen des Lizenzgebers
und des Lizenznehmers, die erworbene Lizenz, das lizenzierte Material sowie den
entsprechenden Preis enthalten kann.
1.2 Lizenziertes Material: Jedes Standbild oder Videomaterial, das
digital, elektronisch oder auf andere Weise erzeugt wurde, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Originaldateien oder Reproduktionen davon.
1.3 Lizenznehmer: Die in der entsprechenden Rechnung als „Lizenznehmer“
bezeichnete natürliche oder juristische Person, der die Rechte am lizenzierten
Material gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt werden.
1.4 Lizenzgeber: Die in der Rechnung als „Lizenzgeber“ genannte natürliche
oder juristische Person, die die Rechte am lizenzierten Material gemäß dieser
Vereinbarung gewährt. Zur Klarstellung: In keinem Fall gilt „Photo and Crochet“
als Lizenzgeber.
1.5 Reproduktion und Reproduzieren: Jegliche Form der Vervielfältigung,
Kopie oder Veröffentlichung des gesamten oder eines Teils des lizenzierten
Materials, über jedes Medium und mit beliebigen Mitteln, einschließlich
Verfremdung, Bearbeitung oder Erstellung abgeleiteter Werke („Derivate“)
aus dem lizenzierten Material.
1.6 Angemessene Nennung: Der Name des Lizenzgebers oder die in der
Rechnung angegebene Quellenangabe muss in unmittelbarer Nähe des lizenzierten
Materials erscheinen, zusammen mit einem funktionierenden Link auf die
Website photoandcrochet.com.
Wenn keine explizite Angabe auf der Rechnung erfolgt, gilt die Nennung „Bild von 'Name
des Lizenzgebers' – www.photoandcrochet.com“ als angemessene Nennung.
2. Rechteeinräumung und Einschränkungen
2.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der
Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht
unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur ausschließlichen Non-Profit-Verwendung des
lizenzierten Materials, wie in der Rechnung angegeben und in dieser Vereinbarung
ausdrücklich beschrieben. Subunternehmer des Lizenznehmers dürfen diese Rechte
ausüben, sofern sie sich vertraglich zur Einhaltung der Bedingungen dieser
Vereinbarung verpflichten.
2.2 Die Nutzung des lizenzierten Materials ist ausschließlich auf
Verwendungen beschränkt, bei denen weder direkt noch indirekt ein Gewinn oder
wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird. Wird das lizenzierte Material
beispielsweise in einer Vereins- oder Clubzeitschrift ohne kommerziellen
Hintergrund veröffentlicht, so ist stets die angemessene Nennung des
Lizenzgebers (Name und Link zu photoandcrochet.com)
erforderlich.
Auch Ausdrucke oder Reproduktionen, bei denen das lizenzierte Material das
Hauptmotiv darstellt, sind zulässig, sofern diese nicht öffentlich ausgestellt oder
kommerziell verwertet werden und ebenfalls die angemessene Nennung erfolgt.
2.3 Pornografische, verleumderische oder sonst wie rechtswidrige Nutzung
des lizenzierten Materials ist strikt untersagt.
2.4 Das lizenzierte Material darf nicht in ein Logo, eine Marke oder ein
Dienstleistungszeichen integriert oder als solches verwendet werden.
2.5 Das lizenzierte Material darf nicht entgegen einer dem Lizenznehmer
vor oder bei Lieferung des Materials mitgeteilten Einschränkung verwendet werden.
Solche Einschränkungen können in der Beschreibung auf der Website, in der
Rechnung oder in einer separaten Mitteilung des Lizenzgebers enthalten sein.
2.6 Nach angemessener Vorankündigung ist der Lizenzgeber berechtigt,
Bücher, Aufzeichnungen und Konten des Lizenznehmers im Zusammenhang mit der
Reproduktion oder Nutzung des lizenzierten Materials einzusehen, um die
Einhaltung dieser Vereinbarung sicherzustellen.
3. Urheberrecht: Durch die Erteilung dieser Lizenz gehen weder
Eigentumsrechte noch Urheberrechte am lizenzierten Material auf den Lizenznehmer
über. Es werden ausschließlich die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten
Rechte eingeräumt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rechte – weder ausdrücklich
noch stillschweigend – übertragen.
4. Freigaben: Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer, ob für das
lizenzierte Material eine Model- oder Eigentumsfreigabe vorliegt – entweder in
den Bildinformationen auf dieser Website, in der Rechnung oder durch andere
Mitteilung. Erfolgt keine solche Mitteilung, gilt als vereinbart, dass keine
Freigabe eingeholt wurde.
Sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt, gewährt der Lizenzgeber keine Rechte
und übernimmt keine Gewährleistungen hinsichtlich der Nutzung von Namen, Personen,
Marken, Markenzeichen, Produktdesigns, eingetragenen oder nicht eingetragenen
Werken der bildenden Kunst oder Architektur.
Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich dafür, zu prüfen, ob eine Freigabe für
den geplanten Verwendungszweck erforderlich ist, insbesondere in Rechtssystemen,
die Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Abbild, Erscheinungsbild oder Eigentum
einer Person vorsehen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Garantie dafür, ob zusätzliche
Zahlungen oder Gebühren an abgebildete Modelle oder aufgrund von Tarifverträgen
erforderlich sind. Diese Verantwortung liegt allein beim Lizenznehmer.
Beide Parteien erkennen an, dass die Betreiber der Website keinerlei Zusicherungen
oder Garantien hinsichtlich des lizenzierten Materials abgegeben haben.
5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
5.1 Der Lizenzgeber sichert zu:
a) Er verfügt über alle erforderlichen Rechte und die rechtliche
Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen und die hierin gewährten
Rechte einzuräumen.
b) Das lizenzierte Material war zum Zeitpunkt des Hochladens virenfrei
und entspricht in Qualität, Größe und Auflösung den auf dieser Website
gemachten Angaben. Für Übertragungsunterbrechungen oder
Qualitätsverluste bei der digitalen Übermittlung übernimmt der
Lizenzgeber keine Gewährleistung.
c) Das lizenzierte Material wurde nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt, ohne wissentlich oder vorsätzlich Rechte Dritter, insbesondere
Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, zu verletzen.
5.2 Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keinerlei ausdrückliche oder
stillschweigende Gewährleistungen, insbesondere keine Garantien hinsichtlich der
Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Lizenzgeber haftet
nicht für allgemeine, indirekte, besondere, strafende oder Folgeschäden,
entgangene Gewinne oder sonstige Verluste, die sich aus der Nutzung des
lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn er auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde. Die maximale Haftung des Lizenzgebers beschränkt
sich auf den vom Lizenznehmer gezahlten Lizenzpreis.
5.3 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusicherungen und
Gewährleistungen gelten ausschließlich für das lizenzierte Material, wie vom
Lizenzgeber beschrieben und über diese Website heruntergeladen. Sie verlieren
ihre Gültigkeit, wenn das lizenzierte Material in einer nicht ausdrücklich
genehmigten Weise genutzt wird oder wenn der Lizenznehmer anderweitig gegen
diese Vereinbarung verstößt.
6. Freistellung
6.1 Sofern das lizenzierte Material ausschließlich im Einklang mit dieser
Vereinbarung verwendet wird und der Lizenznehmer keinen Vertragsbruch begeht,
wird vereinbart, dass die Haftung des Lizenzgebers im Falle von Ansprüchen oder
rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einer Verletzung der in Abschnitt 5
gewährten Garantien auf das Zweifache des vom Lizenznehmer gezahlten
Lizenzpreises beschränkt ist.
6.2 Liegen keine Model- oder Eigentumsfreigaben für das lizenzierte
Material vor oder nutzt der Lizenznehmer das Material entgegen den Bestimmungen
dieser Vereinbarung, verpflichtet sich der Lizenznehmer, den Lizenzgeber sowie
dessen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen und
deren jeweilige Geschäftsführer, Direktoren, Mitarbeiter und Beauftragte von
sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Verlusten und Kosten
(einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen und
schadlos zu halten, die sich aus tatsächlichen oder angedrohten rechtlichen
Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des lizenzierten Materials durch den
Lizenznehmer ergeben, soweit solche Ansprüche auf das Fehlen einer Freigabe oder
eine unzulässige Nutzung zurückzuführen sind.
7. Mitteilung und Verteidigung: Die Partei, die eine Freistellung gemäß
Abschnitt 6 verlangt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich über einen
entsprechenden Anspruch oder ein rechtliches Verfahren informieren. Die
freistellende Partei ist berechtigt, die vollständige Kontrolle über die
Bearbeitung, Beilegung oder Verteidigung eines solchen Anspruchs zu übernehmen.
Die freigestellte Partei ist verpflichtet, in angemessenem Umfang bei der
Verteidigung mitzuwirken. Die freigestellte Partei ist berechtigt, sich auf
eigene Kosten durch einen Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen. Die
freistellende Partei haftet nicht für Anwalts- oder sonstige Kosten, die vor
der ordnungsgemäßen Mitteilung des Anspruchs entstanden sind.
8. Pflichten der Parteien: Wird der Lizenznehmer über einen
tatsächlichen oder drohenden Rechtsverstoß in Bezug auf das lizenzierte Material
informiert oder informiert der Lizenzgeber den Lizenznehmer, dass das
lizenzierte Material aus rechtlichen oder anderen berechtigten Gründen
zurückgezogen wird, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Material
unverzüglich und auf eigene Kosten aus allen physischen und elektronischen
Systemen, Speichermedien und Archiven zu entfernen und jede weitere Nutzung
sofort einzustellen. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer kostenlos
vergleichbares Ersatzmaterial zur Verfügung stellen, wobei dieses Ersatzmaterial
denselben Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
10. Zustand des Materials: Das lizenzierte Material wird in dem auf der
Website dargestellten und beschriebenen Zustand bereitgestellt. Insbesondere bei
Unterwasseraufnahmen mit eingeschränkter Sicht oder schlechten Lichtverhältnissen
kann die Bildqualität beeinträchtigt sein; solche Aufnahmen dienen hauptsächlich
Demonstrations- und Erläuterungszwecken und sind möglicherweise nicht für
Reproduktionszwecke geeignet.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das lizenzierte Material vor jeder Verwendung
eigenverantwortlich auf technische und inhaltliche Eignung zu prüfen.
Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 5.1(b) übernimmt der Lizenzgeber keine
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten
durch tatsächliche oder behauptete Mängel am lizenzierten Material oder dessen
Beschriftung oder durch die Reproduktion entstehen.
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11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Unzulässige Nutzung: Jede Nutzung des lizenzierten Materials, die
nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung genehmigt ist oder gegen eine
Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt, stellt eine Urheberrechtsverletzung
dar. Der Lizenzgeber ist berechtigt, alle ihm nach geltendem Urheberrecht
zustehenden Rechte und Rechtsmittel geltend zu machen. Der Lizenznehmer haftet
auch für Ansprüche Dritter, die sich aus einer solchen unzulässigen Nutzung
ergeben.
11.2 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem
Recht von Malta. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Malta
entschieden.
11.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung
ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben
die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bestimmungen gelten als durch
solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten kommen.
11.4 Verzicht: Ein Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung ist nur
wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ein einzelner Verzicht
gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Rechte oder Rechtsmittel. Eine verzögerte
Ausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar.
11.5 Gesamtvereinbarung: Diese Vereinbarung, einschließlich der Rechnung
und der Bildbeschreibung auf dieser Website, stellt die vollständige Vereinbarung
zwischen den Parteien dar. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Im Falle von
Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und anderen
Dokumenten, einschließlich Rechnungen oder Bestellformularen des Lizenznehmers,
gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung.
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Posted: 08.04.2025 19:45:05
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